Allgemeine Geschäftsbedingungen der STARFACE GmbH Stand 1.11.2009 § 1 Geltungsbereich
Die STARFACE GmbH erbringt ihre Leistungen gegenüber Geschäftskunden ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vertragsregelungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STARFACE GmbH werden sowohl im Internet unter veröffentlicht als auch auf Anforderung zugesandt. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Besteller.
Für Lizenzverträge bestehen gesonderte Vertragsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
Die Annahmefrist beträgt 14 Tage ab Eingang der Kundenbestellung.
§ 3 Vertragsgegenstand
Die STARFACE GmbH entwickelt und vertreibt software-basierte IP-Telefonanlagen. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Software sowie von Komplettsystemen (Software und Hardware) und Zubehör. Leistungsinhalt- und umfang der gelieferten Ware ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die Inbetriebnahme und Einrichtung gelieferter Geräte ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Sofern wir mit der Inbetriebnahme der Geräte beauftragt sind, hat der Besteller die notwendigen räumlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betriebsbereitschaft des Systems und der Telefone herbeigeführt werden kann.
Der Besteller erhält das einfache nicht ausschließliche Recht, die erworbene Software zeitlich unbegrenzt in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Zu diesem Zweck wird dem Kunden eine Kopie der Software und ein dazu gehöriges Handbuch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, das ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt ist.
Die Installation, Konfiguration und Anpassung der gelieferten Software ist nicht Vertragsbestandteil, sondern gesondert zu vereinbaren.
Voraussetzung für die Erbringung von Supportleistungen und Updates ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages, in dem die Leistungen definiert sind. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sofern der Vertrag nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Bei Zahlungsverzug kann die Ausführung von Supportleistungen und Updates bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt werden.
Sonstige Dienstleistungen werden nur ausgeführt wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden sind.
§ 4 Preise und Zahlung
Unsere Preise gelten zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Bei Support- und Wartungsverträgen ist die vereinbarte Vergütung jährlich im Voraus fällig. Für das Jahr der Bestellung wird die Vergütung anteilig berechnet, ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Januar des laufenden Jahres.
Die Zahlung hat innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine schriftliche Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die vereinbarungsgemäß 3 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgten, vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen sofern sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur bis zur Höhe seiner Forderung ausüben.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald die Ware an den Paket-/ Postdienst oder den Spediteur übergeben wird.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt bzw. Installation zu untersuchen und Mängel spätestens nach Ablauf einer Woche schriftlich anzuzeigen. Tritt der Mangel erst später auf, so ist uns dieser ebenfalls binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen.
Bestand der fristgerecht gerügte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs so werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, weil der Mangel trotz zweier Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens drei Wochen nicht behoben werden konnte, so kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Die Gewährleistung umfasst nicht Mängel, die durch normalen Verschleiß, äußeren Einfluss oder Bedienungsfehler entstehen. Sie entfällt soweit der Besteller selbst oder durch Dritte die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verändert hat, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es angesichts der Vielzahl von Hardware und Systemen nicht möglich, Software zu entwickeln, die stets fehlerfrei arbeitet. Wir können daher nur dafür einstehen, dass die Software zum Zeitpunkt der Lieferung wie in der Dokumentation beschrieben benutzt werden kann. Die STARFACE GmbH übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Software den Vorstellungen des Bestellers entspricht und mit anderen Systemen des Bestellers fehlerfrei zusammenarbeitet, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden so z. B. für Betriebsausfälle, die sich aus der Nutzung der (fehlerhaften) Software ergeben.
Der Besteller ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Die Haftung für Datenverluste wird daher auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der STARFACE GmbH zurückzuführen ist. Des Weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe.
Der Kunde willigt ein, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von uns gespeichert und verarbeitet werden soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig sein sollte, wobei die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bestimmungen hiervon nicht erfasst. Diese werden vielmehr in Abstimmung zwischen der STARFACE GmbH und dem Besteller durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.