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STARFACE Ausgezeichnet
Top IT-Lösung 2011

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Auf der Suche nach einer Telefonanlage die Flexibilität bietet, hat STARFACE durch Funktionalität...

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma STARFACE GmbH (nachfolgend: STARFACE)

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen von STARFACE erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von STARFACE schriftlich bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STARFACE GmbH werden sowohl im Internet unter www.starface.de veröffentlicht als auch auf Anforderung zugesandt. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Besteller. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von STARFACE.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware/Dienstleistung zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Die STARFACE GmbH entwickelt und vertreibt software-basierte IP-Telefonanlagen. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von: Software, Komplettsystemen (Software und Hardware) Dienstleistungen und Zubehör. Leistungsinhalt und -umfang der gelieferten Ware/Dienstleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Sofern wir mit der Inbetriebnahme des Gesamt Systems beauftragt sind, hat der Besteller die notwendigen räumlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betriebsbereitschaft des Systems und der Telefone herbeigeführt werden kann.

3.2. Der Besteller erhält das einfache nicht ausschließliche Recht, die erworbene Software zeitlich unbegrenzt in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Zu diesem Zweck wird dem Kunden eine Kopie der Software und ein dazu gehöriges Handbuch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, das ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt ist.

3.3 Voraussetzung für die Erbringung von Supportleistungen und Updates ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages, in dem die Leistungen definiert sind. Bei Zahlungsverzug kann die Ausführung von Supportleistungen und Updates bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt werden.

4. Lieferungen und Leistungen

4.1. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4.3. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von STARFACE vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei STARFACE oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Gerät STARFACE mit einer Lieferung in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer STARFACE schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist von dem Teil des Vertrag zurücktreten der noch nicht geliefert wurde.

4.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist STARFACE berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

5. Stornierung und Abnahmeverweigerung

5.1. Falls der Kunde eine von STARFACE bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert, ohne dazu berechtigt zu sein, oder unberechtigt die Abnahme bestellter Vertragswaren ganz oder teilweise trotz einer Nachfrist von 10 Tagen verweigert, ist STARFACE berechtigt, ohne weitere Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30% des Bestellwerts der stornierten oder nicht abgenommenen Vertragswaren von dem Kunden zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß der STARFACE entstandene Schaden wesentlich geringer ist als der pauschale Schadensersatzanspruch. Wahlweise ist STARFACE auch berechtigt, den aus der Stornierung oder Abnahmeverweigerung des Kunden entstandenen Schaden auch konkret zu berechnen. Weitergehende Rechte von STARFACE werden durch die vorstehende Regelung nicht ausgeschlossen.

5.2. Eine Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Wird der Liefertermin auf Wunsch des Kunden um mehr als vier Wochen verschoben, ist STARFACE berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Bestellwertes zu fordern.

6. Abnahme und Gefahrenübergang

6.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt gewissenhaft auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Rüge hat eine genaue Bezeichnung der gerügten Mängel zu enthalten. Die Verpflichtung trifft den Kunden auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Übernahme von Spedition, Post, Bahn etc. diesen gegenüber schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um verdeckte Mängel, so beginnt die oben bezeichnete Frist von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem diese erstmals offenkundig werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist werden Mängelrügen nicht mehr anerkannt.

6.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

6.3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, Paket-/Postdienst oder dessen Beauftragte, über. Die Bestimmung gilt auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Die sich aus den jeweils gültigen Preislisten und Angeboten ergebenden Preise verstehen sich ab Lager. Gesetzliche Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

7.2. Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

7.3. STARFACE ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist STARFACE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

7.4. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden wegen von STARFACE nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

7.5. Überschreitet der Kunde den in Ziffer 7.2. genann-ten oder einen mit STARFACE gesondert schriftlich vereinbarten Zahlungstermin so hat das zur Folge, dass alle Zahlungsansprüche von STARFACE aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden auch dann sofort fällig werden, wenn STARFACE für die Forderungen Ratenzahlung vereinbart hat.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die an den Kunden gelieferten Vertragswaren bleiben Eigentum von STARFACE bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die STARFACE aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen.

8.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbe-haltsware hat der Kunde auf das Eigentum der STARFACE hinzuweisen und STARFACE  dies schriftlich anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von STARFACE berücksichtigt. Berücksichtigt der Kunde die Rechte von STARFACE nicht, haftet der Kunden STARFACE gegenüber für den entstandenen Schaden.

8.3. Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf STARFACE zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Ge-schäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen, ohne dass es hierzu einer weiteren Fristsetzung oder der Einhaltung der weiteren in § 323 Abs. 2 BGB bestimmten Voraussetzungen bedürfte.

8.4. Soweit STARFACE in Ausübung des Eigentums-vorbehalts Vertragswaren bei dem Kunden oder bei Dritten sicherstellt, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.5. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware, im jeweiligen Rechnungs-wert der Vorbehaltsware, bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an STARFACE ab. Der Kunde ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen von STARFACE wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. STARFACE darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche diese Abtretung offenlegen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder Vermögensverfall gerät.

8.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von STARFACE um mehr als 20%, gibt STARFACE auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

8.7. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von STARFACE. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit STARFACE benutzt werden. Weitergehende Ansprüche von STARFACE werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

9.1. Angaben von STARFACE zu den Produkten und Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben, wenn nicht STARFACE ausdrücklich schriftlich bestimmte Eigenschaften des Produktes oder der Leistung zusichert oder garantiert. Die technischen Daten und Beschreibungen von Produkten in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder eine entsprechende Garantie dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne oder eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von STARFACE als solche schriftlich bestätigt wurden.

9.2. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. STARFACE übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

9.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Stromart oder -Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

9.4 Die Gewährleistung entfällt soweit der Besteller selbst oder durch Dritte die gelieferten Waren oder Dienstleistungen verändert hat, es sei denn, er weist nach, dass diese Änderungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

9.5. Diese Gewährleistungsansprüche gegen STARFACE beginnen mit Ablieferung der Sache und verjähren in 12 Monaten. Sie sind nicht übertragbar. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ist ein weiterer Kunde in der Lieferkette ein Verbraucher, so werden die Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB von der vorstehenden Regelung nicht berührt. Unabhängig davon gibt STARFACE etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

9.6. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von STARFACE Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) durch STARFACE oder ihre Erfüllungs-gehilfen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von STARFACE über. Weitere oder andere als die vorste-henden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, soweit STARFACE nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.7. Im Falle der Nacherfüllung übernimmt STARFACE alle erforderlich werdenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere Versicherungs-, Verpackungs- und Lagerkosten, trägt der Kunde.

9.8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist STARFACE berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

9.9. Werden Vorführgeräte oder gebrauchte Sachen geliefert, so entfällt jegliche Gewährleistung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so beträgt die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

9.10. Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, soweit STARFACE vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für pflichtwidrige Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Haftung

10.1. Die Haftung von STARFACE aus Gewährleistung ist in Ziffer 9. geregelt. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. STARFACE haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet STARFACE nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10.2 Der Besteller ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich. Die Haftung für Datenverluste wird daher auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

10.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden oder wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von STARFACE oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder für Schäden aus der pflichtwidrigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit eine Haftung von STARFACE ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Export- und Importgenehmigungen

11.1. Von STARFACE gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden unter Umständen genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft, 65760 Eschborn/Ts 1, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Admi-nistration, Washington, D.C. 20230 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

11.2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von STARFACE, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber STARFACE.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12.2. Ist der Kunde Unternehmer gem. § 14 BGB , so gilt folgendes: Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck-, Wechsel- und Urkundsklagen, ist Karlsruhe.
STARFACE ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.

12.4. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung der STARFACE im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

12.5. STARFACE behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Die neuen Geschäftsbedingungen werden zwischen STARFACE und dem Kunden auch im Falle einer längeren andauernden Geschäftsverbindung ab der Bestellung verbindlich, die der Kunde nach Erhalt der neuen Geschäftsbedingungen bei STARFACE aufgibt.

12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese werden vielmehr in Abstimmung zwischen der STARFACE GmbH und dem Besteller durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 1.12.2011

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„Die Anbindung klappte in beide Richtungen auf Anhieb. Die von STARFACE empfohlenen Komponenten, Treiber und Parameter passen hervorragend – die Sprachqualität war von der ersten Minute an ausgezeichnet.“

Christian Feddern,
HYPE Softwaretechnik GmbH
Christian Feddern, IT-Leiter Mehr